Eltern, die ihr Kind von der Schule nehmen wollen, müssen mindestens 60 Tage vor dem Abgangstermin den Schüler schriftlich beim Schulleiter abmelden. Die Monate Juli und August zählen dabei nicht mit. Schüler, die nach den Sommerferien nicht an die GSIS zurückkehren, müssen bis zum 30. April schriftlich abgemeldet werden. Bei Nichteinhaltung der 60-Tage-Frist wird anteiliges Schulgeld als Säumniszuschlag in Rechnung gestellt. Das ganze Dokument können Sie hier herunterladen. Säumniszuschlag Der Säumniszuschlag wird nach der Anzahl der Tage berechnet, die die schriftliche Abmeldung zu spät eingereicht wurde. Erhalten wir beispielsweise eine Abmeldung 40 Tage vor dem Abgangstermin des Schülers, werden 20 Tage Säumniszuschlag in Rechnung gestellt. Vorläufige Abmeldung Eine vorläufige Abmeldung ist in den Fällen zu empfehlen, in denen Unsicherheit hinsichtlich bevorstehender Versetzung etc. besteht. Eine vorläufige Abmeldung kann jederzeit zurückgezogen werden. Im Falle einer endgültigen Abmeldung wird das Datum der vorläufigen Abmeldung für die Berechnung der Abmeldungsfrist zugrundegelegt. Vorläufige Abmeldungen sind nur bis Ende Juni des jeweiligen Schuljahres gültig. Beurlaubung Schüler können auf Antrag maximal für die Dauer eines Kalenderjahres vom Schulbesuch beurlaubt werden. Während der Beurlaubung fallen keine Schulgebühren an. Bei Wiedereintritt müssen bestehende Debentures mit tieferem Nennwert als dem jeweils gültigen nicht aufgestockt werden. Begleichung ausstehender Rechnungen Bitte stellen Sie sicher, dass Sie alle Lehrbücher, Bücher aus der Bibliothek und anderes Eigentum der Schule an die GSIS zurückgegeben haben. Nur unter der Voraussetzung, dass alle Gegenstände, die Eigentum der Schule sind, zurückgegeben wurden und alle Gebühren und Rechnungen beglichen sind, wird Ihrem Kind am letzten Schultag ein Abgangszeugnis ausgehändigt. Neue Kontaktadresse Bitte hinterlassen Sie uns eine Kontaktadresse, damit wir Sie erforderlichenfalls kontaktieren, Ihnen die Jahrbücher zusenden und Ihre Kinder in den Kreis der ehemaligen Schüler der GSIS (GSIS Alumni) aufnehmen können. Einlösung der Debentures Wenn Sie Ihre Debenture einlösen möchten, reichen Sie das Original des Debenture-Zertifikats zusammen mit einem kurzen Anschreiben ein, in dem Sie um Einlösung des Debentures bitten. Den Brief schicken Sie an: German Swiss International School Foundation Ltd Mr. Raymond Keung 11 Guildford Road The Peak, Hong Kong Wir weisen Sie darauf hin, dass unternehmensseitig erworbene Debentures nur in den Monaten Februar und September zurückerstattet werden können. Debentures können erst zurückgezahlt werden, wenn der Schüler die Schule bereits verlassen hat und alle ausstehenden Rechungen bezahlt wurden. Anmerkungen und Anregungen zu dieser Seite? Klicken Sie hier |